1.11.2001

Neues vom Neurotransmitter (9/2001):
Man hat die Kompetenzliste (s. unten: 21.7.01) korrigiert. "Der Druckfehlerteufel" habe gewütet. Der war's aber nicht. Es war ein andrer. Und er wütet noch immer. Die neue Teufelei ist kaum besser als die alte.

21.7.2001

In der Zeitschrift Neurotransmitter, dem (weiter unten schon mehrfach erwähnten) Kampfblatt des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte, Heft 7-8/2001, wird gewarnt:

Augen auf, Kollegen: Von Psychologen aber auch von Ärzten für psychotherapeutische Medizin sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärzten anderer Fachgruppen, wie Allgemeinmedizinern, Gynäkologen und Internisten, drohen vielfältige Übergriffe auf unsere Leistungsbereiche .... Vor allem unserer Fachgruppe kann die Ausweitung psychologischer Kompetenzen ohne Unterfütterung durch eine entsprechende Qualifikation nur schaden."

Die Kompetenzen der Psychiater und der Psychotherapeuten werden nach den Vorstellungen des Verfassers dann folgendermaßen eingeteilt (Auszug, zit. nach d. Website der Vereinigung):

Kompetenz für: Psychiater psychologischer Psychotherapeut
Hirnleistungs- bzw. kognitives Training vorhanden nein
verhaltensmodifizierende Therapie vorhanden nein
psychotherapeutische Gespräche vorhanden nein
Richtlinientherapie vorhanden leichtere Fälle
differenzialtherapeutische Überlegungen vorhanden nein
psychosomatische Erkrankungen vorhanden nein
depressive Verstimmungen vorhanden leichtere Fälle
Sucht vorhanden leichtere Fälle
Zwangskrankheit vorhanden leichtere Fälle
Angstkrankheit vorhanden leichtere Fälle
"Neurose" vorhanden leichtere Fälle

Also gut:
Auch leichtere Fälle müssen versorgt werden. Vor allem damit sie nicht so schwer werden, daß sie zum Psychiater müssen. Ist doch auch ein gutes Werk. Eigentlich sogar ein sehr gutes, wenn ich's mir so überlege.


In Nummer 6-2001 desselben Kampfblatts schreibt Dr.med.Roland Urban, Berlin, Schriftführer des BVDN:

Selbstverständlich können auch in Zukunft Ärzte im Telefonbuch oder in Berufsverzeichnissen als "Psychotherapeuten" geführt werden.

Das hat noch nie jemand bestritten.

Darüberhinaus muss im Sinne der Klarheit in solchen Verzeichnissen erkennbar sein, ob es sich um einen Arzt oder beispielsweise um einen Diplompsychologen handelt.

Falsch. Das muß natürlich heißen: "...ob es sich um einen Diplompsychologen oder beispielsweise um einen Arzt handelt".

Wenn sich eine Vereinigung, "Vertragspsychotherapeuten" nennt, aber ausschließlich Psychologen offensteht, kann dies zu einer Irreführung oder aber auch Verunsicherung der Patienten führen, weil diese nicht erkennen können, dass sie sich nicht an einen Arzt, sondern an einen Psychologen wenden, wenn sie mit einem Mitglieder einer derartigen Vereinigung Kontakt aufnehmen.

Doch, doch, das können die schon erkennen. Es hat sich inzwischen herumgesprochen. Psychotherapeuten sind im Sprachgebrauch zunächst einmal Psychologen. So weit sind wir gottseidank schon. Oder aber auch!

Im Sinne einer adäquaten und wirtschaftlichen Behandlungsweise sowie der Transparenz der Behandlungsmöglichkeiten für mitunter nicht differenziert informierte Patienten ist eine derartige Verschleierung nicht hinnehmbar.

Man muß sich das merken. Es ist unglaublich. Na ja, deshalb zitier' ich's ja auch: in zwei Sätzen hintereinander werden die Patienten für bescheuert erklärt.

Für den Patienten muss es möglich sein, den Psychotherapeuten zu wählen, der für seine spezielle Störung oder Erkrankung die größte Kompetenz besitzt. Für eine derartige Wahl ist es unbedingt nötig, dass in der Berufsbezeichnung deutlich wird, ob es sich bei dem (prospektiven) Behandler um einen psychotherapeutisch tätigen Arzt oder um einen psychologischen Psychotherapeuten handelt.

...in vier Sätzen hintereinander!

Der BVDN fordert daher von der KBV, diese speziellen Gegebenheiten bei allen Verlautbarungen der KBV zu diesem Problemkreis zu berücksichtigen und im Sinne einer Ergänzung auch den Verbänden der Psychologischen Psychotherapeuten mitzuteilen.

Diese Verbände, das vergaß er in der Eile zu erwähnen, haben sich dann barhäuptig vor dem Hauptquartier des BVDN einzufinden und öffentlich Abbitte für ihre unverschämte Anmaßung zu leisten.

Auch bei den vorgesehenen Gründungen von "Psychologenkammern" wird darauf zu achten sein, dass hier nicht (im Sinne eines Etikettenschwindels) von "Psychotherapeutenkammern" gesprochen wird, wenn diese ausschließlich den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten offenstehen.

Also nochmal ganz langsam, für den Schriftführer zum Mitschreiben: Die Psychotherapeutenkammern heißen Psychotherapeutenkammern, weil sie die Kammern von Psychotherapeuten sind. Wären sie nicht die Kammern von Psychotherapeuten, sondern von Psychologen, so hießen sie auch nicht Psychotherapeutenkammern. Sie heißen aber Psychotherapeutenkammern, weil ausschließlich Psychotherapeuten drin sind. Es gibt zwar auch ärztliche Psychotherapeuten, aber die sind in der Ärztekammer und nicht in der Psychotherapeutenkammer, weil sie als Ärzte und nicht als Psychotherapeuten approbiert sind. Geht das jetzt irgendwann mal rein ins Hirn??!!

Etikettenschwindel ist, wenn nicht drin ist, was draufsteht. Es ist aber drin, was draufsteht, ganz im Gegensatz zu den meisten Ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, bei denen, was die Psychotherapie angeht, eben nicht drin ist was draufsteht.

Es wird besonders zu achten sein -ich mußte das jetzt einfach auch mal sagen; es ist zu schön- es wird also zu achten sein auf viele Nervenärzte, wo's noch nicht mal draufsteht und die dennoch völlig ungerührt ihren Patienten weismachen, es sei trotzdem drin! Das beste Beispiel dafür ist die Tabelle weiter oben, wo für Psychiater in beinahe schon lächerlicher Weise Fähigkeiten beansprucht werden, die die meisten von ihnen nicht einmal im Titel, geschweige denn in der Praxis haben.

15.7.2001
Schnelldurchlauf

Das Deutsche Ärzteblatt hat auf seinen Internetseiten ein Mail-Forum "Psychotherapeuten" eingerichtet, in dem Psychologen und Ärzte zur abendlichen Mensur gegeneinander antreten können.

Da findet sich neben viel wackerem Gemetzel auch folgende Perle von "Dr.K. am 4.7.01":

Wußten Sie z.B. daß ein Medizinstudent im Schnelldurchlauf psychologisches Wissen lernen muß, das im Psychologiestudium innerhalb von 2 bis 3 Jahren vermittelt wird?

Ja, die Schnelldurchläufe. Ein reiner Segen. Wie sagte doch Woody Allen: "Ich habe einen Schnell-Lese-Kurs besucht und war danach in der Lage, 'Krieg und Frieden' in zwanzig Minuten zu lesen. Es handelt von Russland."


[Das Forum wurde 2002 geschlossen]
30.4.2001

Nichts als Ärger hat man mit diesen Psychologen.
Da erfrechen die sich doch, im Fachausschuss Psychotherapie der KBV das Thema der analytischen Abstinenzregel anzuschneiden, nach der ein (ärztlicher) Psychotherapeut eigentlich keine körperlichen Untersuchungen an einem Psychotherapiepatienten vornehmen sollte.

Unglaublich! Zunächst mal muß für diese Unverschämtheit eine griffige Formulierung gefunden werden: Wie wär's denn mit "Kunstfehler"? Ja, das ist gut. Außerdem müsste man anstatt von körperlichen Untersuchungen ganz global von medizinischer Behandlung sprechen. Das kommt viel besser. Also etwa so:

Wie uns von mehreren Seiten zugetragen wurde, hat der beratende Fachausschuß für Psychotherapie der KBV am 21.02.2001 festgestellt, daß eine organmedizinische Behandlung mit einer gleichzeitig stattfinden- den Psychotherapie unvereinbar sei, es sich hier um einen "Kunstfehler" handle."
(Dr.med. D. Bodenstein, Allgemeine Ärztliche Gesellschaft für Psychotherapie, am 8.3.01 an Dr. Köhler, KBV)

So. Das wär mal das Erste. Jetzt natürlich entschiedener Widerspruch:

Die Allgemeine Ärztliche Gesellschaft für Psychotherapie und die mit ihr kooperierenden Fachgesellschaften widersprechen dieser Auffassung entschieden." (a.a.O.)

Und noch eins drauf:

Es ist auch nicht vorstellbar, daß ein Psychologe die Koordination für die Erstellung einer gemeinsamen Stellungnahme für diese Unvereinbarkeit übernehmen will, wo es sich um eine explizite ärztliche Tätigkeit handelt." (a.a.O.)

Klasse. Das sitzt.

Den Rest sollen die vom BPM machen. Da muß man nämlich jetzt klarstellen, daß Psychologen ganz kleine Würstchen sind, die irgendwo ein paar Spezialmethoden für einen ganz eingeschränkten Indikationsbereich gelernt haben und damit jetzt an unserem Tischchen sitzen und vor allem von unserem Tellerchen essen wollen. An die Wand knallen, das Pack!

Das Votum ist [...] Ausdruck einer einseitigen, traditionsgebundenen Position, die der Methodenorientierung in der Richtlinien-Psychotherapie eine Vorrangstellung gegenüber den Möglichkeiten und Erfordernissen einer zeitgemäßen (fach-) ärztlich- psychotherapeutischen Versorgung einräumen will."
(Dr. med. Herbert Menzel und Dr. med. Richard Kettler (BPM) am 30.3.01 an Dr. Köhler und Dr. Richter- Reichhelm (KBV), und an Prof. Hoppe (BÄK).)

Na also. Geht doch. Und zum Teufel mit diesen analytischen Regeln. Recht besehen ist auch die Analyse, sofern sie von Psychologen durchgeführt wird, nichts anderes als eine Methodenorientierung und eine einseitige, traditionsgebundene Position. Hey, das ist echt gut. Sollte man gleich nochmal sagen:

Das Votum des Fachausschusses ist ohne den notwendigen ärztlichen Sachverstand, bzw. aus einem obsoleten methodischen Purismus heraus zustande gekommen." (a.a.O.)

Jetzt müssen wir unbedingt irgendwie noch hindrehen, daß es gar nicht darum geht, daß wir den Psychologen die Psychotherapie wegnehmen wollen, sondern im Gegenteil, die wollen uns die Medizin wegnehmen. Und das mit den spezialisierten Methoden ist einfach dermaßen super, daß wir's ruhig noch ein drittes Mal reinhauen können:

Daher sollte es auch von der gesamten Ärzteschaft als symptomatisches Indiz für eine politische Interessenformation wahrgenommen werden, in welcher eine Psychologische Psychotherapie den Anspruch auf ärztliche Kompetenzen erhebt und einige wenige, hoch spezialisierte Methoden die Etablierung einer breiten, leicht zugänglichen (fach-) ärztlichen Versorgungs-Psychotherapie zu behindern trachten." (a.a.O.)

Da stellt's einem doch den Mittelfinger auf. Na ja, so sind sie halt.

(Zitierte Passagen aus den Berliner Blättern)

14.4.2001

In der Zeitschrift Neurotransmitter (3/2000) liefert Dr.med. Gunther Carl im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Nervenärzte folgende Stellungnahmen zu den bisherigen Erfahrungen mit dem Psychotherapeutengesetz ab:

Die Fehlversorgung mit Psychotherapie hat zugenommen... Es gelingt oftmals nur unter großen Mühen, für einen psychiatrisch Kranken eine Delegationspsychotherapie zu erlangen.

Das ist verständlich. Die Mühen sind sogar außerordentlich groß, und es gelingt eigentlich überhaupt nicht mehr, denn es gibt seit dem PThG keine Delegationspychotherapie mehr. Aber sehen wir weiter:

Die '90%-Regelung' bewirkt, daß die im Vergleich zu Psychiatern weniger qualifizierten psychologischen Psychotherapeuten für die Behandlung von Patienten mit leichten psychischen Problemen ein höheres Stundenhonorar erzielen, weil sie ausschließlich Psychotherapie ausüben.

Um Himmels Willen. Da muß Abhilfe geschaffen werden. Vorschlag: Die Nervenärzte lassen ihre nervenärztlichen Stundenhonorare sausen und widmen ihre überlegene Qualifikation ebenfalls der psychotherapeutischen Behandlung leichter psychischer Probleme.

Es muß sichergestellt werden, dass psychologische Psychotherapeuten ausschließlich im Bereich der richtlinientherapeutischen Abläufe tätig werden...
Die Zulassung psychologischer Psychotherapeuten erfolgte, um engumgrenzte, meist ausschließlich mittels standardisierter psychotherapeutischer Abläufe (=Richtlinienpsychotherapie) behandelbare Patienten zu versorgen.

Ich fasse zusammen: Die Psychotherapeuten sollen engumgrenzte Patienten und psychiatrisch Kranke mittels standardisierter Abläufe delegationspsychotherapeutisch behandeln und auch bei leichten psychischen Problemen keine höheren Stundensätze erzielen als jemand, der für diese Stundensätze wahrscheinlich nicht einmal in seinen Sessel furzen würde.

Und als wär's noch immer nicht klar geworden, muß auch die Vertreterin des Bundesverbands Deutscher Psychiater, Frau Dr.med. Christa Roth-Sackenheim, in einem ähnlich luziden Beitrag ihren Senf dazugeben:

Grundlagenfach für die Psychotherapie ist und bleibt die Medizin.

Das fand schon Freud unsinnig. Und es wird immer unsinniger, wenn man liest, mit welcher fast schon verzweifelten Arroganz manche dieser Grundlagenfachleute die Psychotherapie -die sie selbst womöglich gar nicht ausüben können und das vor allem auch nicht wollen- in ihren Stellungnahmen abhandeln.

-(Zitierte Passagen aus dem Mitgliederbrief 2/2001 der Vereinigung)-

24.2.2001

In einem Leserbrief an die Ärzte-Zeitung (14.2.01) beklagt Herr Prof.Dr. Götz-Erik Trott, seines Zeichens Kinder- und Jugendpsychiater aus Aschaffenburg, die "Hybris und Selbstüberschätzung nichtärztlicher Psychotherapeuten" und fährt fort:

Außerordentlich ärgerlich ist, daß nun auch schon alte medizinische Begriffe von nichtärztlichen Psychotherapeuten annektiert werden.
Die Abbreviatur KJP steht seit Jahrzehnten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und nicht etwa für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Wenige wissen, daß die Eingangsvoraussetzungen zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (früher Psychagogen genannt) noch geringer sind als für die nichtärztlichen Psychotherapeuten des Erwachsenenalters. Als Vorstandsmitglied eines großen deutschen Ausbildungsinstitutes für Psychotherapie muß ich konstatieren, daß es für Psychotherapeuten [sic!] bei Kindern nur wenige Indikationen gibt, und die im allgemeinen durchgeführten Psychotherapien bei Kindern oft nicht evidenzbasiert sind.

Es geht ihnen nicht gut, den Kinder- und Jugendpsychiatern. Sie werden vom Gesundheitssystem ziemlich schlecht behandelt. Manche halten das offensichtlich nicht mehr aus und kicken reflexartig in die Richtung, die sie für "unten" halten. Vielleicht hilft's ja. Geht's Ihnen wieder besser, Herr Professor?

-(Zitierte Passagen aus der website der VAKJP mit Datum vom 20.2.01)-

21.1.2000

Herr Dr.med. Herbert Schultz-Gora (BPM) dankt den Mitgliedern des BVVP dafür, die honorarpolitischen Kastanien aus dem Feuer geholt zu haben...

Liebe Kolleginnen und Kollegen [...]
zuallererst möchte ich Euch meine Anerkennung aussprechen zu den neuesten BSG-Urteilen, die alle psychotherapeutischen Leistungserbringer mit Genugtuung zur Kenntnis genommen haben.
Ebenso gebührt Euch Dank und Anerkennung für die Organisation Eurer großen Mitgliederbefragung mit dem Resultat einer guten Datenbasis für Honorarverhandlungen und für die Durchführung der großen öffentlichen Veranstaltung am 17.Sept.99 in Frankfurt. Da ich an diesem Tag Geburtstag hatte, war ich für ein paar Tage in Urlaub und konnte nicht teilnehmen.

... und bittet darum, sich doch gefälligst herauszuhalten, wenn der BPM diese Kastanien nun für sich beansprucht:

... muß ich entnehmen, daß Ihr dieses unser Kernprojekt [,] das Kapitel Psychotherapeutische Medizin im EBM [,] zu konterkarieren und zu verhindern sucht zugunsten einer Lösung, die nahezu keine Differenzierung zwischen fachärztlichen und psychologischen Leistungen zuläßt.
Hier wird durch Gleichbehandlung von Ungleichen [...] das Gleichheitsgebot verletzt, unter den Kollegen Unfrieden erzeugt und bei KBV und Kostenträgern letztlich die Glaubwürdigkeit der ganzen Gemeinde [...] zum Schaden aller (teile und herrsche) untergraben.

Man steht und staunt. Den Dreh mit dem Gleichheitsgebot haben nicht einmal die ...na wer war's doch gleich... auf Orwells Animal Farm besser hingekriegt.

-(Zitate aus der Website des BPM mit Datum vom 23.11.00)-

4.9.2000

Der SPIEGEL, der bekanntlich ein ziemlich auflagenstarkes Ausscheidungsorgan der Journaille ist, hat diese Woche eine Titelgeschichte über Psychotherapie abgelassen. Aus dem Produkt ist allerdings nur noch erkennbar, daß es Psychotherapie gibt.

Und es trifft sich gut, daß im Eichborn-Verlag ("der Verlag mit der Fliege", der bereits seit seinen ersten Büchern über Klosprüche und Graffiti wissenschaftlich fest etabliert ist und inzwischen doch immerhin Werke wie "Yoga für Bad und WC" im Angebot hat) nun auch ein Herr Rolf Degen sein Verdautes über die Psychotherapie in "furioser", "pointenreicher", kurz: spiegelmäßig abdrückreifer Form zum Besten gibt. Herr Degen ist, wie uns der SPIEGEL versichert, selbst Psychologe und "ein ausgewiesener Kenner der Psycho-Szene". Ich kann mir schon denken, wo der ausgewiesen wurde, wenn ich mir die furiosen Pointen so anschaue. Hier ein Beispiel:

Nach den Gütekriterien, die man der Pharmaindustrie schon lange auferlegt hat, müsste eigentlich jede Form der Psychotherapie 'doppelblind' gegen eine Scheinbehandlung (=Placebo) ins Rennen geschickt werden. Es ist im Grunde ungeheuerlich, daß die Psychotherapie sich bis heute wortgewandt vor dieser ultimativen Qualitätskontrolle drückt [...]

Doppelblind hieße also, daß weder den Patienten noch dem Psychotherapeuten selber bekannt ist, daß er gerade ein psychotherapeutisches Verfahren anwendet.
Doppelblind heißt wohl auch, daß weder den SPIEGEL-Lesern noch Herrn Degen selber bekannt ist, daß es ihm gerade wortgewandt und ungeheuerlich in die Hose gegangen ist.

24.8.2000

Im Mitgliederbrief des VVPNW vom 4.7.00 (der mir leider erst jetzt vorliegt) wird berichtet:

Herr Hoppe von der Bundesärztekammer [hat] sich so geäußert, daß psychologische Psychotherapeuten und KJP den im amerikanischen System etablierten 'psychosocial nurses' gleichgestellt werden sollen

und es wird -wahrscheinlich zu Recht- vermutet, daß

die 'Supertherapeuten' à la BPM und DGPM die Aufsicht (natürlich mit eigenem EBM-Kapitel) über diese Berufsgruppen auszuüben wünschen.

Das amerikanische System. Da kenn ich mich natürlich gut aus; da hab ich nämlich studiert und den größten Teil meiner psychosozialen Krankenpflege-Ausbildung gemacht. Und es gibt in diesem amerikanischen System noch was Feines: man nennt es liebevoll "the finger" oder "flipping the bird".

Auch im deutschen System hat sich übrigens seit einiger Zeit was Tolles etabliert, nämlich das sogenannte Psychotherapeutengesetz, das sich Herr Professor Hoppe bei Gelegenheit mal durchlesen sollte.

19.7.2000

Das Deutsche Ärzteblatt vom 17.7.00 listet die katastrophalen psychotherapeutischen Punktwerte auf, die auch in diesem Jahr weit hinter den vom Bundessozialgericht festgelegten Mindestpunktwerten zurückbleiben, und berichtet:

Die zu erwartenden Punktwerte ab 2000 stellten eine "angemessene Vergütung" dar, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg.

Ja, was haben wir denn da? Einen Grandseigneur? Einen, der die Verfassung der Bundesrepublik noch immer nicht kapiert hat und dem deshalb ein höchstrichterliches Urteil am blaublütigen Allerwertesten vorbeigeht? Einen, dessen Geschlecht seit vielen Degenerationen gewohnt ist, die Angemessenheit der Lebensbedingungen ihrer Leibeigenen festzulegen?

Nicht doch. Einen "Abteilungsleiter im AOK-Bundesvorstand", das haben wir da.

27.6.2000

Der BPM (Berufsverband der Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin Deutschlands e.V.), der -kaum daß die Psychotherapie dabei ist, ein bißchen zusammenzuwachsen- für sich wieder ein Stück herausreißen will, schreibt:

Die hohen fachlichen Anforderungen an den psychosomatisch-psychotherapeutisch spezialisierten Arzt zeigen sich auch in der Art und Dauer der Aus- und Weiterbildung: Erst nach 12 Jahren erhält er die Zulassung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. - Zum Vergleich: Der Psychologische Psychotherapeut wird bereits nach 7 Jahren (4 Jahre Studium und 3 Jahre Psychotherapieausbildung) zugelassen. -

Nach 12-jähriger Ausbildung fällt den Damen und Herren also nichts Besseres ein, als coram publico und insbesondere vor den Augen der vermeintlich nur 7-jährigen Psychologen diesen intellektuellen Suizidversuch zu unternehmen.
Aber wir verstehen die Verzweiflung: "Der Psychologische Psychotherapeut" -der ein Genie ist, wenn er in nur vier Jahren sein Diplom gemacht und in nur drei Jahren seine Fachausbildung samt Psychiatriejahr absolviert hat- hat nämlich dann außerdem bereits fünf Jahre Berufserfahrung in der "eigenverantwortlichen Tätigkeit".

-(zit. nach den Berliner Blättern, 26.6.00)-


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