29.6.2007
Erfolg

In der heute zugestellten Ausgabe des Psychotherapeutenjournals (2/2007) schreibt Holger Schildt, Justiziar der DGPT, einen historischen Überblick unter dem Titel "Vom 'nichtärztlichen' zum Psychologischen Psychotherapeuten / KJP".

Es ist eine Erfolgsgeschichte. Und auch wenn auf den Schattenseiten viel von den Hindernissen auf dem Weg berichtet wird, so ist es doch jetzt vielleicht an der Zeit, auch einmal festzustellen, dass unsere Sache in den letzten 10 Jahren trotz allem gut gelaufen ist, dass die Integration der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in die vertragsärztliche/psychotherapeutische Versorgung stattgefunden hat und dass davon die gesamte Psychotherapie, auch die ärztliche, profitiert.
17.5.2007
Hotline

"Streiken sie schon - oder ist das noch 'Service'?" fragt Peter Mühlbauer in Heise Telepolis am 12.5.07, dem ersten Streiktag bei der Deutschen Telekom.

Besser kann man's nicht sagen.
22.3.2007
Freiberufler

Mit den Unterlagen zur Abrechnung des auslaufenden Quartals schickt die KVBW eine "Neue einheitliche Sammelerklärung" und schreibt:

im Rahmen der Vereinheitlichung von Prozessen in der KV Baden-Württemberg haben wir Ihre Sammelerklärung überarbeitet.

Unser Anliegen war es hierbei, Ihnen die Möglichkeit zu geben, uns die wichtigsten Informationen auf der ersten Seite zukommen zu lassen.

Es ist also wahr? Oh unsägliches Glück! Darf ich wirklich auf der ersten Seite zukommen lassen, damit man es bei der KV nicht auch noch umdrehen muss? Ich eile tränenfeuchten Auges zu meinem Kalender, den es nun gewissenhaft durchzugehen gilt, um neu, einheitlich und gesammelt aufzuschreiben, an welchen Tagen ich meine Praxistätigkeit "wegen Krankheit (K), Urlaub (U), Fortbildung (F), Entbindung (E), Wehrübung (W) oder aus sonstigen Gründen (S) nicht ausgeübt" habe.

Auch einzelne Tage sind zu dokumentieren.

Die Frage "Und wann hatten wir denn Stuhlgang?" hat dann leider nicht mehr hingepasst auf die erste Seite, obwohl das doch jeden Tag minutenlange Fehlzeiten verursacht.

28.2.2007
Unheilbar

Die Zeitschrift Info Neurologie und Psychiatrie (2007 Vol.9, Nr.2, S.6f.) berichtet unter der Überschrift "Depression - eine unheilbare Krankheit?" über eine Studie, derzufolge mit jedem sequenziellen medikamentösen Therapieversuch die Anzahl der remittierenden Patienten abnimmt.
Ein Herr Dr.med. Claus Normann aus Freiburg kommentiert:

Die Zahlen sind ernüchternd: Durch den Einsatz des ganzen Arsenals medikamentöser Behandlungsverfahren erreichen nur vier von zehn Patienten eine anhaltende Symptomfreiheit. Jeder zusätzlich notwendige Behandlungsschritt wird weniger Erfolg versprechend und sagt eine schlechtere Prognose voraus.
[...]
Die vorliegenden Daten legen nahe, dass es wichtig ist, den hohen Anteil wirklich therapierefraktärer Patienten rechtzeitig zu identifizieren und alternative Behandlungsstrategien einzusetzen: Elektrokrampftherapie, spezifische Psychotherapie (insbesondere CBASP), Augmentation mit Antipsychotika. Für viele dieser Patienten ist Depression eine unheilbare Krankheit. Neue Therapiestrategien sind hier dringend erforderlich.

Therapierefraktär ist hier, würde ich mal sagen, weniger die Depression als vielmehr die Ignoranz von Leuten, denen eher noch Elektrokrampf einfällt als Psychotherapie ("insbesondere CBASP": geht's eigentlich noch alberner?!) und die sich nicht schämen, etwas unheilbar zu nennen bloß weil sie mit ihren Pillen allein nicht weiterkommen.

2.2.2006
Stellenangebot

Ich muss es los werden, sonst platze ich:

Eine (fiktive) Stellenanzeige:

• Sie können einen Telefonhörer richtig herum halten?
• Sie schaffen es mühelos, das Anliegen eines Kunden auch bei wiederholtem Vortrag nicht zu verstehen bzw. zu ignorieren?
• Sie möchten uns helfen, Geld zu verdienen, indem Sie die Kunden in verschiedenen gebührenpflichtigen Warteschleifen parken, bis der nächste Kollege frei wird, der auch nichts hinkriegt?
• Sie sind dabei guter Dinge und haben ein selbstsicheres Auftreten?

Dann sind Sie der Richtige für unser Team. Kommen Sie zu uns!
Ihr t-online Kundenservice, Technik-Hotline.
11.12.2006
Berichtspflicht

Ein Berufsverband hat die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Das tat auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, indem sie bei der KBV monierte, dass eine höhervergütete Berichtsziffer im EBM (01601) für Psychologen und KJP gesperrt sei und man die, genau wie die Ärzte, im Bedarfsfall auch gerne zur Verfügung hätte.

Gut, sagte die KBV, aber dann müsst ihr sie auch regelmäßig benutzen und ab 1.1.2007 an jeden Hausarzt, von dem eine Überweisung vorliegt, in jedem Quartal einen Bericht schreiben.

Ja, was haben wir denn da? Eine erzieherische Maßnahme? Man wagt es, einen Schluck Wasser zu verlangen und wird ersäuft?

Ich habe in jedem Quartal zwischen 50 und 60 Überweisungen (hauptsächlich infolge der Einführung der Praxisgebühr, die wir auch nicht wollten). Wenn ich pro Arztbrief 15 Minuten rechne, kommen zwischen 13 und 15 Stunden heraus, also fast zwei ganze Arbeitstage, an denen ich keine Patienten behandeln kann. Dafür produziere ich Berichte, obwohl es nichts zu berichten gibt, was für den Arzt von Belang wäre. Ich drucke sie, tüte sie ein, schreibe Adressen, klebe Briefmarken drauf und trage sie zur Post. Und das bei einer unter Umständen jahrelangen Behandlung und bei niedrigfrequenter Betreuung, wo des öfteren im Quartal nur eine einzige Sitzung stattfindet? Welch seltsame Perversion der fachärztlichen Berichtspflicht.

Und wenn ich's recht bedenke, glaube ich kaum, dass ich sowas mitmachen werde. Viel eher denke ich, dass meine Kassenpatienten mir ab dem nächsten Quartal schriftlich und gerne die notwendige Einwilligung zu solchem Unfug verweigern werden. Es ist nämlich ihre Zeit, über die da verfügt, ihr Geld, was da verpulvert, und ihr Psychotherapeut, der ihnen da entzogen wird.

Der ursprüngliche Link ist jetzt defekt: http://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/index.php?id=50&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=497&tx_ttnews[backPid]=3

9.11.2006
Wettbewerb

Das Wort 'Wettbewerb' bezeichnete früher einmal das Bemühen um Exzellenz. Heute bezeichnet es das Bemühen ums Überleben. Eine traurige Wandlung.

Auch im Gesundheitswesen soll es mehr Wettbewerb geben. Aber Exzellenz ist nicht erwünscht und wird nicht honoriert. Vielmehr sollen wir uns mehr anstrengen, dass wir überleben. Dazu wird jedes Quartal eine neue bürokratische Sau durchs Dorf getrieben und unser Berufsweg mit irgendwelchen absurden Hürden verbarrikadiert.

Wir müssen jetzt z.B. Qualitätsmanagement machen, damit wir besser werden. ("Sauerkraut essen müssen ist gesund", sagt Ziffel in Brechts Flüchtlingsgesprächen.) Man könnte uns besser bezahlen, wenn wir besser sind, aber man wird uns stattdessen noch schlechter bezahlen, wenn wir nicht brav über diese neue Hürde hüpfen.

Man möchte die Unwilligen antreiben und vertreibt dabei die Willigen. Man möchte, dass alle gleich sind und so kommt es dann auch: Alle müssen andauernd reagieren, zum Agieren bleibt keine Zeit; alle wollen überleben, an Exzellenz denkt keiner mehr. Reaktiv gibt es nämlich nur das Gestrampel ums Überleben. Reaktive Exzellenz gibt es nicht.
23.8.2006
Therapieresistenz

Ein Freund und Kollege, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, machte mir die Freude, Zitate aus einem Gutachten über einen seiner Patienten zu schicken. Autor ist ein Psychiatrieprofessor, der hier anonym bleiben darf, weil es sich bei einem Gutachten nicht um eine Veröffentlichung handelt. Erleichtert war ich, weil es nicht immer nur die Psychologen trifft:

Diese Depression ist milde, d.h. leicht ausgeprägt und entspricht den Beschreibungen von ICD-10 unter F32.0.
[...]
[Sie] ist grundsätzlich von psychiatrischer Seite zu behandeln und hätte längst qualifiziert angegangen werden können. Die Konzentration auf psychotherapeutische Verfahren war offensichtlich verfehlt. [...] Ganz abgesehen von der wirtschaftliche Seite ist auch von der Sache her eine qualifizierte Depressionsbehandlung geboten. Hierzu verfügt die Psychiatrie über dezidierte Verfahrensweisen.
[...]


Insgesamt ist davon auszugehen, dass bei dem Antragsteller im gegenwärtigen Zeitpunkt zwar möglicherweise eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Aber ich habe jetzt keine Lust, den Satz zu Ende.

[...] die Krankheit [...] muss nur ordentlich behandelt werden. Hierzu sind die in der Psychiatrie bekannten Methoden des Umgangs mit therapieresistenten Depressionen anzuwenden. Der Untersuchte gehört auch in die Hand eines Psychiaters. Dann wird es gelingen, ggf. auch unter Zuhilfenahme stationärer Vorgehensweisen, das Krankheitsbild unter Kontrolle zu bringen.
[...]
Die Ausfallerscheinungen sind nur mäßig, kognitive Störungen liegen kaum vor, die allgemeine psychopathologische Leistungsfähigkeit ist weiterhin gegeben.

Wir sind jetzt sehr gespannt auf die in der Psychiatrie bekannten Methoden des Umgangs mit therapieresistenten Depressionen bei erhaltener psychopathologischer Leistungsfähigkeit. Und hier kommen sie auch schon:

Dem Versicherten ist es bei zumutbarer Willensanstrengung möglich, die berufsbehindernden Ausfallerscheinungen, wie er sie empfindet, aus eigener Kraft mehrheitlich überwiegend zu überwinden.

13.7.2006
Kooperation

Der Grundgedanke ärztlicher Versorgung, dass jeder in kollegialer Kooperation unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Grenzen mit Angehörigen anderer Fachgebiete zum Wohle der Patienten arbeitet, wird durch die maßlosen Forderungen einiger psychologischer Verbände konterkariert.

Das schreibt Herr Neitscher, Vorsitzender der Vereinigung psychotherapeutisch tätiger Kassenärzte, in der bereits erwähnten (8.7.06: 'Vision') ersten Ausgabe der Zeitschrift 'Ärztliche Psychotherapie', bei der die im Druckgewerbe übliche Bezeichnung 'Nullnummer' auch in jeder anderen Hinsicht zutrifft.

Die 'maßlosen Forderungen' betreffen

die ersatzlose Streichung der somatischen Abklärung vor Beginn einer Psychotherapie, die Abschaffung des Konsiliarverfahrens, die Aufhebung des Gutachterverfahrens, das Recht zur Ausstellung von AU-Bescheinigungen und Krankenhauseinweisungen, zur Verordnung von Soziotherapie und anderer medizinischer Maßnahmen sowie den Wegfall der so genannten 40-Prozent-Klausel [...].

Die Liste führt das Konsiliarverfahren zweimal auf ('somatische Abklärung'). Außerdem fordert niemand mehr ernsthaft, das Gutachterverfahren abzuschaffen, das im Übrigen für Ärzte genau so gilt wie für Psychologen. Andererseits fehlt in der Liste die Forderung, psychotrope Medikamente zu verordnen, was doch im Sinne der Maßlosigkeit sicherlich erwähnenswert gewesen wäre.

Es geht mir aber hier nicht um diese Forderungen; ich selbst kann sehr gut mit dem status quo leben. Es geht (wieder einmal) darum, dass oben das hehre Ideal beschworen und unten in die Waden gebissen wird. Und wie er letzteres macht, der Herr Neitscher, das hat schon eine ganz eigene Qualität:

Dass diese Entwicklung nicht vorrangig der Verbesserung der Patientenversorgung dient, macht eine unlängst vom BVVP veröffentlichte Umfrage unter somatisch behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Integration der PP/ KJP deutlich. Darin wird harsche Kritik an der Arbeit der PP/KJP geübt. Ihnen wird vorgeworfen: seltene Erreichbarkeit, zu lange Wartezeiten, keine krisengerechte Einstiege, keine Rückmeldungen über Indikationen, Behandlungen und Verläufe, Nebeneinander der Tätigkeiten, keine Bereitschaft zur Kooperation, zu niedriger Ausbildungsstand, 'himmelweite' Unterschiede zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, "je größer die psychischen Probleme der Patienten, desto weniger bekommen sie einen Termin bei Psychologen". Die Zusammenarbeit mit den ärztlichen Psychotherapeuten wird dagegen überwiegend positiv beurteilt.

Das wirklich Perfide hier ist, dass eine Befragungsaktion (n=60; 18 Antworten!) eines Berufsverbandes, in dem Psychologen, KJP und Ärzte gemeinsam vertreten sind, dazu verwendet wird, einem Teil dieser Mitglieder die Kompetenz abzusprechen. Soviel zum Kooperationsverständnis des Herrn Neitscher.

Zum Schluß noch eine von ihm nicht zitierte Perle aus der angeführten Umfrage (die mir der BVVP freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat): Ein Psychiater schreibt:

Die Psychologen berücksichtigen nicht die größte Erkenntnis des 20. Jahrhunderts, dass Psychotherapie unter Medikation am besten gedeiht.

Eigentlich gibt es die Schattenseiten überhaupt nur wegen solcher Sätze, deren Inhalt und Duktus durch die ungebremste Wucht ihrer Dummheit mein Anliegen begründen, die Psychotherapie auch als intellektuelle Domäne in Schutz zu nehmen.


P.S. (20.8.06): Auch der BVVP hat reagiert:
http://www.bvvp.de/news06/bvvp-stn_0706.htm
8.7.2006
Vision

Es geht bergab mit dem ärztlich-psychotherapeutischen Nachwuchs. Das ist bedauerlich. Sicherheitshalber hat man jetzt eine neue Zeitschrift ins Leben gerufen: 'Ärztliche Psychotherapie'. Dort lässt uns im ersten Heft Herr Prof. Dr. Thomas Loew, Erster Vorsitzender der DGPM, an seiner "Vision" über "die nächsten 50 Jahre" teilhaben:

Die klinische Erfahrung, das Gespür um den organischen und lebendigen Prozess, der unmittelbar im Studium für jeden Mediziner, um es drastisch zu sagen, im Anatomiekurs an der Leiche beginnt,[...]

Das fängt schon richtig lebendig an! Da kriegt man sogar beim Lesen ein Gespür für den organischen Prozess.

Vielleicht ist diese besondere Erfahrung und Belastung im Leben - ohne theatralisch sein zu wollen - nur vergleichbar mit der unmittelbaren Last und Bedeutung der Elternschaft - im Gegensatz vielleicht zum Lehrerberuf, der eine ähnliche Funktion gegenüber den Kindern hat, aber immer auch einen gewissen Abstand zu den Schülern. Hier wäre, wirklich grob vereinfachend, die Psychologie als Disziplin vergleichbar anzusiedeln.

Wo ist 'hier'? Beim Theatralischen oder grob vereinfachend bei den Lehrern? Aber wir wollen nicht unterbrechen - es geht nahtlos weiter:

Neben diesem eher philosophischen Ansatz ist daneben an den in der Medizin typischen Modus in Problem "Gestalten" zu denken, also den individuellen Fall - idealer Weise in einer bio-psycho-sozialen Gesamtschau - in der Tiefe vor dem Hintergrund der aktuellen klinischen und prospektiven Realität, den persönlichen und generellen Erfahrungen mit dem Krankheitsbild sowie den möglichen vergesellschafteten Situationen zu sehen, eine besondere Fähigkeit, die den Arztberuf auch für andere Arbeitsfelder eine interessante Qualifikation sein lässt.

Neben diesem eher philosophischen Ansatz ist daneben auch noch ein dreifacher syntaktischer Rittberger drin, der in der Tat andere Arbeitsfelder nahelegt.

Dies muss sich auch in der Vergütung niederschlagen, damit sich die Ärzte für Module begeistern lassen, die schnell den Umfang der psychologischen Psychotherapieausbildung erreichen.

Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Wir haben den Umfang der psychologischen Psychotherapieausbildung erreicht, ohne dass sich irgendetwas derartiges niedergeschlagen hat und nehmen verständnisvoll zur Kenntnis, dass die ärztliche Psychotherapie ohne Niederschlag wohl nicht so recht aufblühen kann.

Wir dürfen davon ausgehen, dass die in der psychologischen Psychotherapeutenausbildung angebotenen Grundkenntnisse von kumuliert 200 Stunden dem entsprechen, was im Medizinstudium in der medizinischen Psychologie und Soziologie, der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie vermittelt wird.

Das Thema hatten wir schon im allerersten Eintrag der Schattenseiten (15.7.2001: Schnelldurchlauf). So kann man den Umfang der psychologischen Psychotherapieausbildung auch ohne Niederschlag erreichen: Psychologen lernen nämlich während ihres Studiums Bleistiftspitzen, während im Medizinstudium Psychologie gepaukt wird.

Psychotherapeuten werden über vielfältige Techniken verfügen, was ja im engeren Sinne bereits jetzt das besondere des Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ausmacht, der alleine deswegen sicher aufgrund dessen so seine Existenzberechtigung haben wird.

Ich erfinde hier nichts! Das steht alles ganz genau so da und hat alleine deswegen sicher aufgrund dessen so seine Existenzberechtigung.

Auf besondere Qualifikationen könnte dann auch auf dem Praxisschild hingewiesen werden, ähnlich wie bei der Akupunktur, möglicherweise mit einer universitären Verzahnung - (evtl. internationale) Masterqualifikationen - neben den Facharztbezeichnungen (z.B. einen Master of Bodypsychotherapy, Art-Therapy etc.).

'Master of Bodypsychotherapy'. Unter dem 'Dr.med.'. Damit es nach was aussieht? Gott ist das süß. Jetzt warten wir auf die universitäre Zahnfee.

Wahrscheinlich werden - in Anbetracht der Notwendigkeiten - auch bedingt durch die weitere Vertiefung, z.B. im Bereich der Diagnostik, aber auch der therapeutischen Methoden, und dem grundsätzlichen Ärztemangel bei der zunehmenden psychischen Morbidität (alleine die demographische Entwicklung wird schon dazu führen), neben den Ärzten, die sich sicher hier auch nicht herausdrängen lassen werden, dafür ist das seelische Erleben zu biologisch, sich auch andere Berufsgruppen intensiver an den Behandlungen im Sinne eines interdisziplinären Therapierens beteiligen, wenn auch der Stellenwert der Psychologie im engeren und eigentlichen Sinn sicher zurückgehen wird.

Auch das grammatische Erleben ist ganz erstaunlich biologisch, nur haben wir hier den Tiefpunkt des Stellenwerts im engeren und eigentlichen Sinn sicher bereits erreicht.

Vermutlich wird sich das universitäre Fach "Diplompsychologie" in eine Vielzahl von Masterabschlüssen auffächern und auch der Zugang wird wahrscheinlich über mehrere verschiedene Bacchelor- Studiengänge möglich sein. [...] Selbst die klinische Psychologie oder psychologische Psychotherapie wird möglicherweise nicht den gesamten Komplex in diesem Sektor umfassen können[...] Durchaus denkbar sind in den Anwendungsbereichen von Psychotherapie und Gesundheitsbildung im weiteren Sinn auch andere Berufe auf der Ebene von Bacchelor-Abschlüssen, ähnlich wie in der Physiotherapie, der Ergotherapie oder der Ernährungsberatung im Bereich der angewandten psychologisch- klinischen Methoden, z.B. in der Kunsttherapie (bereits jetzt ein Masterstudiengang auf Fachhochschulniveau), der Entspannungstherapie, spezieller verhaltenstherapeutischer Techniken, des erfahrungsorientierten Übens, [...] etc.

Also, pssst, der Plan ist folgender: Wir kochen alles auf das Niveau von Bachelors herunter, besonders diese doofen Bleistiftspitzer, und müssen nur aufpassen, dass niemand auf die Idee kommt, die Medizin aufzufächern oder einen Bachelor of Medicine einzuführen.

Ich arbeite mit ärztlichen KollegInnen gerne und gut zusammen und bedaure deshalb, wie bereits gesagt, dass der medizinische Nachwuchs für die Psychotherapie kaum noch zu gewinnen ist (außer vielleicht für die fachgebundenen Häppchen, die da neuerdings verramscht werden sollen). Aber bei solchen Visionen würde ich auch lieber Pathologe werden, schon allein wegen des lebendigen Prozesses.
7.6.2006
Beschlüsse

Der 109. Deutsche Ärztetag (23-26.5.06) fasste Beschlüsse:

5. Positionspapier der Bundespsychotherapeutenkammer

Auf Antrag von Frau Dr. Ebert-Englert und Dr. Voigt (Drucksache II-05) fasst der 109. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Bundesärztekammer fordert die Bundespsychotherapeutenkammer dazu auf, ihr Positionspapier zur Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher zurückzuziehen, um Schäden abzuwehren. Psychisch Kranke haben in unserer Gesellschaft einen schweren Stand und keine Lobby. Dies trifft insbesondere für Kinder und Jugendliche zu. Das Positionspapier der Bundespsychotherapeutenkammer 'Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher, Handlungsbedarf im Vertragsärztegesetz' ist wenig geeignet, dem Anliegen einer besseren Versorgung dieser Patientengruppe gerecht zu werden. Krankheitsbilder bedürfen immer einer gründlichen ärztlichen Voruntersuchung und Diagnosestellung, um organische Ursachen sicher auszuschließen. Ärztliche Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind umfassend weitergebildet und in der Lage, adäquate Therapien durchzuführen bzw. zu veranlassen. Das Versorgungsdefizit darf nicht dazu führen, nicht qualifizierte psychologische Therapeuten zu generieren.
Bevor berechtigte Forderungen an die Verantwortlichen gestellt werden, ist eine gemeinsame Analyse der Ärzteschaft und der Psychologischen Psychotherapeuten erforderlich, damit alle Aspekte Eingang in Lösungsmöglichkeiten finden.

Wenn man's recht bedenkt, sind schon viel zu viele nicht qualifizierte psychologische Therapeuten generiert worden. Jetzt machen die auch noch Positionspapiere, die nicht von uns sind. Also gut, bevor wir berechtigte Forderungen stellen, machen wir halt noch eine gemeinsame Analyse, damit alle unsere Aspekte Eingang in Lösungsmöglichkeiten finden.
Und wenn wir schon dabei sind:

7. Psychotherapeutenkammern

Auf Antrag von Frau Prof. Dr. Krause-Girth (Drucksache II-08) fasst der 109. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag lehnt die Verwendung des Begriffes 'Psychotherapeutenkammer' auf Bundes- und Länderebene ab, weil darin ein Alleinvertretungsanspruch zum Ausdruck gebracht wird, der praktisch nicht begründbar ist und bei Patientinnen und Patienten den Eindruck erweckt, Psychotherapeuten/innen seien nicht Ärztinnen oder Ärzte.
Begründung:
Die Kammern der psychologischen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten vertreten nur zwei Berufsgruppen der psychotherapeutisch Tätigen und schließen alle ärztlichen Psychotherapeuten ebenso aus wie die Gruppen, die nach dem Heilpraktikergesetz Psychotherapie praktizieren. [...]

Das alles ist von jener unbeholfenen Frechheit, die dann eben nicht umhin kann, uns wider Willen auch noch ein Kompliment zu machen: Wir haben natürlich die ärztlichen Psychotherapeuten nicht ausgeschlossen, sondern zunächst einmal war es für die verfasste Ärzteschaft unvorstellbar, in einer Kammer mit uns zu sitzen; und wir haben mittlerweile so gut gearbeitet, dass sich der Deutsche Ärztetag bei den Heilpraktikern anschnuckelt.
2.6.2006
Abweisung

Der Bundesgerichtshof entschied (IV ZR 305/04), dass eine private Krankenversicherung -deren Name, um einmal den unvergleichlichen Johann August Galletti zu paraphrasieren, mit dem Buchstaben 'Landeskrankenhilfe' beginnt- die psychotherapeutische Behandlung ihrer Versicherten auf Ärzte oder Kliniken begrenzen und psychologische Psychotherapeuten ausschließen darf.
Aus der Urteilsbegründung:

Ein berechtigtes Interesse des Beklagten, die Erstattung von Psychotherapien auf Behandlungen durch niedergelassene approbierte Ärzte oder im Krankenhaus zu beschränken, ergibt sich aber schon daraus, dass die damit in Betracht kommenden Behandler in eigener Person oder durch die enge Zusammenarbeit mit Ärzten im Krankenhaus auch zur Beurteilung körperlicher Leiden ihrer Patienten und deren Wechselwirkungen mit den seelischen Beschwerden in der Lage sind. Das kann dazu beitragen, eine Fehlbehandlung überwiegend körperlich bedingter Leiden durch eine Psychotherapie zu vermeiden bzw. sie durch Maßnahmen auf dem Gebiet der somatischen Medizin wirkungsvoll und damit abkürzend zu ergänzen.

95% der ambulanten Verhaltenstherapien werden von Psychologen gemacht. Die dürfen aber nicht (bei dieser besonderen Versicherung und noch ein-zwei anderen, sonst schon). Dafür dürfen die ärztlichen Psychoanalytiker, die erst mal 80 Sitzungen zum Aufwärmen beantragen, ihre Analyse 'durch Maßnahmen auf dem Gebiet der somatischen Medizin wirkungsvoll und damit abkürzend' ergänzen. Das machen die aber nicht (auch nicht bei dieser besonderen Versicherung).

So langsam kommen mir auch Zweifel, ob ich die Abdankung des Aberglaubens, dass 'eine Fehlbehandlung überwiegend körperlich bedingter Leiden durch eine Psychotherapie' häufiger passiert als eine Fehlbehandlung überwiegend psychisch bedingter Leiden durch eine Somatotherapie, noch erleben werde.
20.5.2006
Anweisung

Die Hessische Landespsychotherapeutenkammer berichtet am 11.5.:

Durch inzwischen rechtskräftiges Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 20. Januar 2006 (Az.: 3 Sa 951/05) wurde der Klage eines approbierten Psychologischen Psychotherapeuten stattgegeben. Er hatte sich gegen die Anweisung seines Arbeitgebers, einer hessischen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, gewehrt, im dienstlichen Rahmen die Führung der Berufsbezeichnung 'Psychologischer Psychotherapeut' zu unterlassen. Der Arbeitgeber begründete sein Verbot, soweit der Kläger Psychotherapie ausübe, erfolge das nicht selbständig sondern auf Anweisung des ärztlichen Direktors im Rahmen eines psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesamtbehandlungsplans.

Durfte sich ein Arzt dort 'Arzt' nennen? Wenn nein, ist es schlecht, und wenn ja, ist es erst recht schlecht. Wir geben mitfühlend unserer Hoffnung Ausdruck, dass der Gesamtbehandlungsplan, der da auf Anweisung des Herrn Direktor durchgeführt wird, nicht ebenfalls nur diese zwei Optionen zulässt.
Ganz andere (und viel gravierendere) Baustelle als die normalen Einträge hier. Ich bin erst drauf aufmerksam geworden, als es in letzter Zeit vermehrt durch die Medien ging...

1.5.2006
Geständnis

Diejenigen, die Andersdenkenden im 'real existierenden Sozialismus' das Maul gestopft haben, beklagen sich über Zustände, die es ihnen ermöglichen, das ihre jetzt aufzureißen ohne dass sie es gestopft kriegen.
Sie geben bekannt, dass sie zu Opfern werden, wenn ihre Opfer Gehör finden und sind zu dämlich um zu merken, dass das nur dann kein öffentliches Geständnis ist, wenn man annimmt, die Mauer habe den massenhaften Zustrom nach Ost-Berlin bremsen sollen.

"Noch ist das Internet ein unabhängiges, freies und demokratisches Medium", steht heute (7.5.06 - das obige Datum habe ich sozusagen wegen des symbolischen Gehalts gewählt) triumphierend auf einer ihrer Websites (http://www.mfs-insider.de/).

Genau.

Und selbstverständlich darf man in den freien und demokratischen Medien sagen, dass man dieselben immer noch für 'Meinungsterror' hält, wenn sie jedem erlauben, seine Meinung zu sagen. Man darf seine Opfer zu Tätern machen, weil sie sich für eben die freie Meinungsäußerung eingesetzt haben, die man jetzt ungehindert in Anspruch nimmt. Man darf, kurz gesagt, in jeder Form Zeugnis von seinen Schandtaten ablegen.
21.1.2005
Musterberufsordnung

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine Musterberufsordnung für Psychotherapeuten beschlossen und in einer Pressemitteilung folgendermaßen angekündigt:

Musterberufsordnung beschreibt Patientenrechte in der Psychotherapie.

Die Präambel listet dann die Ziele dieser Berufsordnung auf, deren erste beiden lauten:

• das Vertrauen zwischen Psychotherapeuten und ihren Patienten zu fördern,
• den Schutz der Patienten zu sichern,

Zum Vergleich: die ersten beiden Ziele aus der Berufsordnung für Ärzte:

• das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern;
• die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen;

Gehöre ich etwa einem Berufsstand an, vor dem die Patienten geschützt werden müssen und zu welchem ein anscheinend nicht in nennenswertem Umfang existierendes Vertrauen erst zu fördern ist, indem sie über ihre Rechte belehrt werden?

Weder meine Patienten noch ich selbst glauben das. Trotzdem könnte man den Punkt vielleicht wenigstens von seinem Betroffenheitsschwulst befreien und ihn etwas präziser herausarbeiten. Ich schlage als oberste Ziele vor:

• Wir sind die Guten. Echt! Kein Scheiß, Mann! Ganz ehrlich!
• Ihr dürft die Aussage verweigern und eure Leibwächter mit in die Sitzung bringen.


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